Fragen und Antworten:
01. Wann erfolgt die Fertigstellung?
Die Fertigstellung erfolgt etwa 15 Monate nach Baubeginn.
02. Wer sind meine Vertragspartner?
Bauherr: BfG, Bauen für Generationen AG, Eichendorffstraße 44 in Griesheim
Vertrieb: Voba Immobilien Service GmbH, Am Markt 5 in Griesheim
03. Was bedeutet Erbbaurecht?
Die Gemeinde Roßdorf stellt dieses Erbbaugrundstück für die Bebauung gegen Zahlung eines
Pachtbetrages zur Verfügung.
Der Erbbaurechtsvertrag wird für eine Laufzeit von 50 Jahren abgeschlossen. In der Regel wird die gleiche Laufzeit nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraumes fortgeschrieben.
Die jeweiligen Pachtbeiträge können Sie der beiliegenden Preisliste entnehmen.
04. Hausverwaltung
Gemäß Wohnungseigentumsgesetz muss ein Immobilienverwalter von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bestellt werden. Für die ersten beiden Jahre hat die Bauen für Generationen AG eine Hausverwaltung unter Vertrag genommen. Nach Bildung der WEG Darmstädter Straße 69 und frühestens nach Ablauf des ersten Jahres kann die Eigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbe- schluss den geschlossenen Vertrag verlängern oder aber einen anderen Hausverwalter bestellen.
05. Wie werden die Wohnungen ausgestattet?
Die Wohnungen werden schlüsselfertig inklusive Maler- und Tapezierarbeiten, Fußböden und Fliesenarbeiten fertiggestellt. Eine Bemusterung wird mit Ihnen durchgeführt. Die detaillierte Bau- beschreibung ist in diesem Exposé enthalten.
06. Heizung
Das komplette Haus wird mit einer modernen Gasbrennwert-Zentralheizung ausgestattet. Die Wohnungen selbst erhalten eine Fußbodenheizung.
07. Sind Sonderwünsche möglich?
Die Ausstattung richtet sich nach der Baubeschreibung. Selbstverständlich können wir Ihre Sonderwünsche berücksichtigen. Sofern diese nicht den reibungslosen Bauablauf beeinflussen und die technischen Voraussetzungen gegeben sind, können Ihre Wünsche (gegen Aufpreis) gerne umgesetzt werden.
08. PKW-Stellplätze
Hier gibt es drei Varianten. Es sind 15 Stellplätze in der Tiefgarage vorhanden. Zusätzlich gibt es 8 offene Außenstellplätze sowie 8 überdachte Außenstellplätze.
Die unterschiedlichen Preise können Sie beigefügter Preisliste entnehmen.
09. Wann ist der Kaufpreis zu zahlen?
Der Kaufpreis ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach § 3 der Makler- und Bau- trägerverordnung zu bezahlen.
Der Gesamtkaufpreis ist in 7 Teilbeträgen zu erbringen.
Die einzelnen Raten werden gemäß Baufortschritt angefordert.
10. Handelt es sich bei dem angegebenen Preis um einen Festpreis?
Jede Wohnung wird zu einem Festpreis erworben. In diesem Preis sind alle Kosten enthalten, die zur Herstellung der Wohnung, des gemeinschaftlichen Eigentums und der Außenanlagen erforderlich sind, weiterhin Anlieger-, Erschließungs- und die Stellplatzkosten (pro Wohneinheit muss mindestens ein Stellplatz erworben werden).
Bei Sonderausstattungen fallen Mehrkosten an (siehe Punkt 7, Sonderwünsche).
11. Welche Kaufnebenkosten entstehen für mich?
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrem Kauf, dass zusätzliche Kosten in Form von Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten entstehen.
Für Sie als Käufer fällt keine Vermittlungsprovision an!
12. Kaufvertrag
Sofern Sie sich für den Kauf einer Wohnung entschieden haben, erhalten Sie zunächst einen Kauf- vertragsentwurf des Notars Dr. Thomas Milde (Bleichstr. 2 in Darmstadt).
13. Kann ich eine Wohnung reservieren?
Sollten Sie sich für eine Wohnung entschieden haben, können wir die Wohnung für Sie reservieren. Bitte besprechen Sie eine eventuelle Reservierung mit Ihren Beratern der Voba Immobilien Service GmbH (Frau Krall oder Herr Kahrau).
14. Gibt es einen Hausmeister?
Selbstverständlich wird ein Hausmeisterdienst für diese Wohnanlage zuständig sein.
15. Sind die Wohnungen barrierefrei?
Das gesamte Wohngebäude ist barrierefrei für Rollstuhlfahrer, mit Rollator oder auch mit Kinder- wagen zugänglich. Jedes Geschoss einschließlich Keller und Tiefgarage ist über den zentralen, behindertengerechten Aufzug erreichbar.
16. Kellerräume
Alle Wohnungen haben einen eigenen Kellerraum. Der jeweilige Kellerraum ist im Kaufpreis bereits enthalten.
17. Wie erfolgt die Übergabe bzw. Abnahme der Wohnung?
Sobald alle beauftragten Gewerke ihre Leistungen abgeschlossen haben, die Wohnung also „fer- tig“ ist, erfolgt eine gemeinsame Begehung mit dem Bauherrn. Hierbei werden Sie mit den wich- tigsten Einzelheiten der Haustechnik vertraut gemacht. Nach Prüfung der Zählerstände für Strom, Gas und Wasser und Abgabe aller erforderlichen Schlüssel wird ein vorbereitetes Übergabepro- tokoll unterzeichnet. Sollten bei dem Rundgang durch die Wohnung Mängel auftauchen, werden diese im Protokoll festgehalten. Die Bauleitung der BfG AG ordnet die Mängel dann den einzelnen Firmen zu und kümmert sich darum, dass diese alsbald beseitigt werden.